AGB | 4 WALLS


Allgemeine Geschäftsbedingungen / Kundeninformationen


Veranstaltungsflächen Miete


1. Allgemeines

Wir, die 4 WALLS GmbH, bieten die Vermietung von unserem Veranstaltungssaal im EG und 1. OG (Nach Vereinbarung auch das 2. OG) an. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung dieser Fläche und Serviceleistungen.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Vertragsabschlüsse sind nur mit Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben möglich.

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzlich vorgeschriebene Kundeninformationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr.


2. Vertragsschluss

Ihr Vertragspartner ist:

4 WALLS GmbH, 
vertreten durch die Geschäftsführenden Gesellschafterinnen 
Chris Theresa Müller (Geschäftsführende Gesellschafterin) und 
Marleen Dicks (Geschäftsführende Gesellschafterin) 
Deichstraße 47, 
20459 Hamburg; 
Registergericht: Amtsgericht Hamburg, 
Registernummer: HRB 171162; 
Tel.:  +49 175 8000404 und +49 1758000403, 
E-Mail: [email protected].


Es steht ausschließlich die deutscher und englischer Sprache zum Vertragsabschluss zur Verfügung.

Wir ermöglichen es Ihnen, auf unserer Website Details über die zur Verfügung stehende Veranstaltungsfläche sowie Serviceleistungen zu recherchieren. Die Darstellung auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot von uns dar. Irrtümer sind vorbehalten.


Sie können Ihre unverbindliche Anfrage schriftlich über die auf der Website angegebenen Emailadresse an unsere Ansprechpersonen für Events senden.


Nach Eingang Ihrer Anfrage werden wir diese prüfen und Ihnen bei positivem Ergebnis ein schriftliches Angebot bzw. einen von uns ausgefertigten Vertrag zusenden. Diese enthalten auch die genaue Beschreibung der Veranstaltungsfläche, der maximal zulässigen Personenzahl sowie des Nutzungszwecks. Sollte eine Anmietung nicht möglich sein, werden wir Ihnen dies mitteilen.


Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie innerhalb der Annahmefrist den ausgefertigten Vertrag unterschrieben an uns zurücksenden oder die Annahme unseres Angebotes in anderer Weise schriftlich bestätigen.


Eine schriftliche Rechnung erhalten Sie per Email.


Werden anlässlich der Vermietung von uns zusätzliche Leistungen Dritter wie z.B. Unterbringungsleistungen oder Catering angeboten, werden wir nur als Vermittler tätig. Ihr Vertragspartner derartiger Zusatzleistungen ist der entsprechende Leistungsträger. 

3. Stornorecht


Sie können Ihre Buchung auch nach Vertragsschluss noch stornieren. Bei Stornierungen, die 7 oder weniger Tage vor Mietbeginn bei uns eingehen bzw., wenn Sie ohne Stornierung die Veranstaltungsfläche oder Serviceleistungen nicht in Anspruch nehmen, werden Ihnen 100 % der Auftragssumme berechnet. Bei Stornierungen, die 14 oder weniger Tage aber mehr als 7 Tage vor Mietbeginn bei uns eingehen, werden Ihnen 50 % der Auftragssumme berechnet.


Sie sind berechtigt, den Nachweis zu führen, dass durch die Stornierung der Veranstaltungsfläche oder Serviceleistungen ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder niedriger ist, als die von uns in Rechnung gestellten Beträge.


Die Stornierung hat schriftlich per Post oder E-mail einzugehen. Maßgebend ist der Zeitpunkt des schriftlichen Eingangs der Stornierung bei uns.


Bei Änderungen des Nutzungszwecks, fehlen behördlicher Genehmigungen, Verstößen gegen behördliche Auflagen, Verstößen gegen Rechte Dritter oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind wir berechtigt, den Vertrag nach Ablauf einer Nachfrist unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters außerordentlich zu kündigen. Unvorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Ereignisse, insbesondere Fälle höherer Gewalt, berechtigen uns unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters vom Vertrag zurückzutreten oder den Mietzeitraum zu verschieben.

4. Preise

Sämtliche Flächenmieten sowie Preise für sonstige Leistungen (z.B. Service- und Technikleistungen) unterliegen der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die angegebenen Mietpreise beinhalten die in der Fläche gegebenenfalls bereits vorhandene Bestuhlung sowie Kosten für Heizung und normale Beleuchtung. Darüber hinausgehende Leistungen sind gesondert zu vergüten.

Die technische Betreuung (Auf- und Abbau von Geräten, Vorbereitung und Abbau von Messe-/Infoständen, technische Betreuung im Raum) wird nach Aufwand berechnet.

Sind wir aufgrund einer in dem Vertrag oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Regelung bzw. aufgrund gesetzlicher Vorschrift berechtigt, den Vertrag aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben außerordentlich zu kündigen, so behalten wir den Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Entgelts, wobei ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus eventuellen Ersatzvermietungen zu Ihren Gunsten angerechnet werden.

5. Zahlung

Eine schriftliche Rechnung erhalten Sie per Mail.

Die Auftragssumme ist mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.

Eine von der Buchung abweichende nur teil- oder zeitweise Nutzung der Säle, Ausstellungsflächen, Einrichtungen oder Serviceleistungen berechtigt Sie nicht zu einer Minderung des Entgelts.

Wir sind berechtigt, eine Kaution oder Vorauskasse zu verlangen und Sie bis zu deren vollständiger Zahlung von der Nutzung der Säle, Ausstellungsflächen, Einrichtungen oder Serviceleistungen auszuschließen bzw. nach Ablauf einer Nachfrist den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In beiden Fällen bleiben Sie zur Zahlung des vollständigen Entgelts verpflichtet, wobei durch uns ersparte Aufwendungen zu Ihren Gunsten angerechnet werden. Auch nach Vertragsabschluss können wir noch die Zahlung einer Kaution verlangen, wenn ein erhöhtes Schadensrisiko für uns erst nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird.

Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder schriftlich durch uns anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit die Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

6. Pflichten des Kunden

Die Veranstaltungsfläche darf nur zur vereinbarten Mietzeit und nur zum vereinbarten Nutzungszweck genutzt werden. Eine Gebrauchsüberlassung an Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, die wir jedoch ohne Angabe von Gründen verweigern können.

Die behördlich genehmigten Rettungswege- und Bestuhlungspläne können Sie bei uns einsehen. Wir weisen darauf hin, dass Änderungen und Abweichungen von diesen Plänen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung (die wir jedoch ohne Angabe von Gründen verweigern können) bedürfen und in der Regel auch vorab von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden müssen. Sämtliche mit den Änderungen/Abweichungen verbundenen Kosten sowie das Risiko der behördlichen Genehmigungsfähigkeit haben ausschließlich Sie zu tragen. Am Ende der Mietzeit haben sie die Veranstaltungsfläche in den ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen.


Die vereinbarte Mietzeit schließt sämtliche Vorbereitungs-, Aufbau- und Abbauzeiten bereits ein und muss von Ihnen eingehalten werden. Eine verspätete Rückgabe stellt eine Überschreitung der Mietzeit dar, für die von Ihnen eine der Miete entsprechende Nutzungsentschädigung zu zahlen ist. Kann aufgrund einer solchen Verzögerung eine nachfolgende Veranstaltung nicht oder nicht rechtzeitig beginnen, haben Sie uns und dem Nachmieter den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen.


Sie haben alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch oder Erhalt der angemieteten Veranstaltungsfläche oder sonstigen überlassenen Gegenstände verbunden sind sowie unsere Pflege- und Gebrauchsanweisungen zu beachten.


Sie sind der allein verantwortliche Veranstalter und haben für einen geordneten und sicheren Ablauf der Veranstaltung zu sorgen. Dies betrifft auch Ihre Verkehrssicherungspflicht innerhalb der Versammlungsstätte bezüglich der von Ihnen oder Ihren Erfüllungsgehilfen eingebrachten Ausstattungen, Requisiten, Aufbauten, Podeste, Abhängungen, verlegten Kabeln und bühnen-, studio- sowie beleuchtungstechnischen Einrichtungen. Sie haben außerdem die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Anforderungen der Versammlungsstätten-Verordnung und der Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten, ebenso, wie die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes, des Sonn- und Feiertagsgesetzes, der Gewerbeordnung, der immissionsschutzrechtlichen Lärmbestimmungen und der örtlichen Sperrstundenregelung. Sie haben eine Überschreitung der maximal zulässigen Besucherzahl zu verhindern. Wenn sich eine Personengefährdung ergibt, haben Sie die Veranstaltung gegebenenfalls abzubrechen.


Die Einholung gegebenenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigungen für die Veranstaltung sowie die Einhaltung behördlicher Auflagen ist Ihre alleinige Pflicht. Die hiermit verbundenen Kosten sind ausschließlich von Ihnen zu tragen.

Die rechtzeitige Anmeldung GEMA-pflichtiger Werke sowie die fristgerechte Entrichtung der Gebühren ist ausschließlich Ihre Pflicht.


Sie haben uns vor Beginn der Veranstaltung eine während der gesamten Veranstaltung als entscheidungsbefugter Veranstaltungsleiter vor Ort anwesende Person im Sinne der Versammlungsstätten-Verordnung mitzuteilen. Unseren vor Ort anwesenden, für die Versammlungsstätte und das Hausrecht von uns aus verantwortlichen Mitarbeitern ist jederzeit Zugang zu der Veranstaltungsfläche zu gewähren und ihren der Sicherheit sowie der Einhaltung der Versammlungsstätten-Verordnung dienenden Anweisungen ist sofortige Folge zu leisten.

Sie haben uns unverzüglich etwaige Mängel oder Schäden an der Mietsache anzuzeigen. Unterlassen Sie diese Anzeige, verwirken Sie den Anspruch auf Minderung des Mietpreises oder Schadensersatz.

Sie haben uns die Veranstaltungsfläche und sonstigen überlassenen Gegenstände in dem Zustand zurückzugeben, in dem Sie diese übernommen haben.

7. Haftung

Eine Haftung von uns beschränkt sich in jedem Fall auf Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder auf der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Für Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, wird unsere Haftung für mittelbare Schäden und untypische Folgeschäden ausgeschlossen und im übrigen der Höhe nach auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

Eine verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel der Mietsachen ist ausgeschlossen.

Wir haften nicht für von Ihnen eingebrachte Gegenstände, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Findet die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht statt, tragen Sie Ihre bis dahin entstandenen Kosten selbst. Sind wir mit Kosten in Vorlage getreten, die von Ihnen bei Durchführung der Veranstaltung zu erstatten wären, so sind Sie auch bei Ausfall der Veranstaltung zur Erstattung dieser Kosten verpflichtet. Wir weisen darauf hin, dass der Ausfall oder das nicht rechtzeitige Eintreffen einzelner Referenten/Künstler/Besucher/etc. sowie schlechte Witterung (einschließlich Eis, Schnee, Sturm) keine höhere Gewalt darstellt.

Eine etwaige zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

Sie haften für alle Schäden an der Veranstaltungsfläche, sonstigen Räumlichkeiten oder sonstigen Gegenständen, die durch Sie, Ihre Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Besucher oder sonst Ihnen bzw. Ihrer Veranstaltung zuzurechnende Dritte entstehen.

Sie haben uns von allen Ansprüchen Dritter und behördlichen Anweisungen, die im Zusammenhang mit Ihrer Veranstaltung, insbesondere mit deren Bewerbung, Vorbereitung oder Durchführung gegen uns geltend gemacht werden, auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt auch für die Kosten einer angemessenen Verteidigung gegen solche Ansprüche und Anweisungen. Ausgenommen sind Ansprüche oder Anweisungen, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von uns oder unseren Mitarbeitern beruhen, welches uns nicht von Ihnen vorgegeben wurde.

8. Sonstiges


Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB nach sich. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in welchem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.


Soweit Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist für sämtliche Streitigkeiten die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen unser Sitz ausschließlicher Gerichtsstand. Soweit Sie Verbraucher sind ist unser Sitz ausschließlicher Gerichtsstand, wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegen; dies gilt auch, falls Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt sind.

9. Streitbeteiligung

Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link www.ec.europa.eu/consumers/odr zu erreichen. Zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und können die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.


10. Fragen / Kontakt


Bei Rückfragen zu diesen AGB/Kundeninformationen, anderen Fragen oder Stornierungen senden Sie uns bitte eine E-Mail an [email protected] oder wenden Sie sich an:

4 WALLS GmbH, Deichstraße 47, 20459 Hamburg, +49 175 8000 - 404 oder - 403